Die Selbstverpflichtungserklärung ist Bestandteil der Präventionsordnung von 2011. Sie gilt und ist solange zu verwenden, bis sie in den jeweiligen Einrichtungen durch einen Verhaltenskodex, der Bestandteil des Institutionellen Schutzkonzeptes der Einrichtung ist, ersetzt wird.
Nach Erlass der Präventionsordnung sind alle von den Ordnungen erfassten kirchlichen Rechtsträger in NRW verpflichtet, die Selbstverpflichungserklärung von allen Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen unterschreiben zu lassen.
Das Muster für die Selbstverpflichtungserklärung entstand unter anderem unter Mitwirkung von Frau Dr. Bettina Janssen (Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs der Deutschen Bischofskonferenz), Frau Dorothee Lappehsen-Lengler (Leiterin Hotline Missbrauch), Frau Ursula Enders (zartbitter), Frau Dr. Esther Klaes (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention) sowie den Präventionsbeauftragten Frau Hallay-Witte (Erzbistum Hamburg) und Herrn Oliver Vogt (Erzbistum Köln).
Als größter freier Träger von Schulen, Internaten und Kindertageseinrichtungen setzt die katholische Kirche mit dieser Handreichung neue Maßstäbe für eine systematische Präventionsarbeit in Bildungsinstitutionen.
Die Handreichung konkretisiert die „Rahmenordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“.
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